AGB

ALLGEMEINENE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Hier kannst du meine allgemeinen Geschäftsbedingungen für ein Shooting einsehen.

Wenn du ein Shooting bei mir buchen möchtest, bekommst du eine Shootingvereinbarung von mir. Darin sind die folgenden Inhalte abgebildet. Hierzu benötige ich dann deine Zustimmung und Unterschrift.

Der AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischer Form oder in welchem Medium sie erstellt  wurden oder vorliegen (jpg als Daten, Fachabzüge, Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)

 

1. Voraussetzung für die Buchung

Voraussetzung für die Buchung und spätere Durchführung eines Shootings ist die Zahlung einer Anzahlung (siehe Absatz 3) und diese vom Auftraggeber unterschriebene Vereinbarung – innerhalb von 7 Tagen, bei kurzfristigen Terminen jedoch spätestens bis 3 Tage vor dem vereinbarten Shootingtermin. Wird die unterschriebene Vereinbarung bis dahin nicht vom Auftraggeber an die Fotografin übermittelt, gilt das Shooting als abgesagt und ein evtl. bereits vereinbarter Termin wird nicht länger reserviert. 

2. Gebuchte Leistungen

Alle gebuchten Leistungen und Extras werden schriftlich in einer E-Mail festgehalten und zusammen mit dieser Vereinbarung an den Auftraggeber übermittelt.

Der Shooting Termin wird ebenfalls per E-Mail abgestimmt.

3. Zahlung und Gutscheine

Mit der Buchung und der damit zusammenhängenden Reservierung des Shootingtermins wird eine Anzahlung in Höhe von 55€ fällig. Zahlbar innerhalb von 7 Tagen, bei kurzfristigen Terminen jedoch spätestens bis 3 Tage vor dem vereinbarten Shooting nach Erhalt der Rechnung per Überweisung oder bei einer persönlichen Übergabe in bar. Wird die Anzahlung bis dahin nicht beglichen, gilt das Shooting als abgesagt und ein evtl. bereits vereinbarter Termin wird nicht länger reserviert. Dies entfällt bei Zahlung per Gutschein.

Der restliche Rechnungsbetrag (inkl. eventuell dazugebuchter Extras) ist spätestens bis 10 Tage nach dem Shootingtermin fällig. Die Online-Galerie mit den Bildern zur Vorschau sowie alle weiteren gebuchten Leistungen werden dem Auftraggeber erst nach Zahlungseingang zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber hat erst nach Zahlungseingang Anspruch auf die gebuchten Leistungen.

Gutscheine sind, falls nicht anders angegeben, 1 Jahr nach Bezahlung gültig und vom Umtausch/Rückgabe ausgeschlossen. Bis zur vollständigen Bezahlung eines Gutscheines kann dieser noch nicht eingelöst werden. Jeder Gutschein besitzt eine einmalig vergebene Gutscheinnummer, die dem Käufer zuzuordnen ist. Eine Vervielfältigung ist daher nutzlos. Der Gutschein ist am Shootingtag mitzubringen und gilt nach Beendigung des Shootings als eingelöst und entwertet.

Werden Extras während oder nach dem Shooting gewählt, sind diese zahlbar innerhalb 10 Tage nach Bestellung. Jegliche Bestellungen werden erst nach Zahlungseingang bearbeitet.

4. Bildrechte und Veröffentlichungen

Die Urheberrechte an den Fotos liegen immer bei Spitz Dog Photography..

Die erstellten Fotoaufnahmen dürfen vom Auftraggeber und den teilnehmenden Personen ausschließlich für den privaten Gebrauch genutzt werden. Ist eine Nutzung der Bilder zu gewerblichen oder kommerziellen Zwecken gewünscht, ist hierzu eine Abstimmung und individuelle Vereinbarung mit gesonderten Konditionen zu treffen. Die Weitergabe an Dritte sowie die Einsendung der Fotos durch den Auftraggeber bei Fotowettbewerben o.Ä. bedarf der schriftlichen Zustimmung der Fotografin.

Die Veröffentlichung von Fotos im Internet zu privaten Zwecken, z.B. auf sozialen Netzwerken, ist unter folgenden Bedingungen gestattet: Hierfür werden dem Auftraggeber extra Bilddateien mit Logo zur Verfügung gestellt, die hierfür zu verwenden sind. Eine Nennung des Urhebers (Spitz Dog Photography) sowie eine Verlinkung / Markierung / Tagging zu der Webseite (www.spitzdogphotography.com) oder den Social Media Profilen auf Instagram (@spitzdogphotography / www.instagram.com/spitzdogphotography) oder Facebook (@spitzdogphotography / www.facebook.com/spitzdogphotography) ist dabei notwendig.

Veränderungen/Bearbeitungen (auch Instagram-Filter) der Aufnahmen, der Bildschnitt oder das Entfernen des Fotografen Logos sind nicht gestattet.

Gemäß BGB § 90 a („Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch die besonderen Gesetze geschützt. Auf sie sind die für die Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.“), gibt es prinzipiell kein Recht am Bild der eigenen „Sache“. Somit darf die Fotografin die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung ihrer Webseite, Social Media Seiten und Eigenwerbung sowie ggf. in Fachmagazinen, Blogs, Ausstellungen, Wettbewerben ö.Ä. veröffentlichen sowie zur gewerblichen Verwertung nutzen. Hiervon ausgenommen ist die Veröffentlichung in pornografischen oder ähnlichen unseriösen Medien. Im Falle von Veröffentlichungen kann der Auftraggeber keine weiteren Ansprüche, auch nicht gegen Dritte (z.B. Verlag, Provider, Webmaster), geltend machen.

Ausnahme sind Fotos, auf denen der Auftragnehmer sowie ggf. weitere Personen erkenntlich abgebildet sind. Die Fotografin behält sich vor, auch diese Fotos im Rahmen der Eigenwerbung auf ihrer Webseite, Social Media Seiten sowie ggf. in Fachmagazinen, Blogs, Ausstellungen, Wettbewerben ö.Ä. zu veröffentlichen. Hiervon ist selbstverständlich die Veröffentlichung in pornografischen oder ähnlichen unseriösen Medien ausgenommen. Ein Widerruf diesbezüglich ist der Fotografin schriftlich per E-Mail an info@spitzdogphotography.com mitzuteilen. Ich gebe allerdings zu bedenken, dass ein Portfolio für die Arbeit als Fotografin essenziell ist. Daher wäre es für mich von großer Bedeutung, meine Arbeit – in Form eurer schönsten Bilder – anderen potentiellen Kunden zeigen zu können. Ich gebe immer alles, um euch von eurer besten Seite abzulichten und besondere Momente einzufangen. Es ist schließlich meine Aufgabe, dass ihr euch auf den Bildern gefallt. Ich würde euch niemals unvorteilhaft fotografieren, geschweige denn solche Aufnahmen mit der Welt teilen.

5. Haftung

Die Haftung der Fotografin ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Für Schäden, die im unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit diesem Vertrag oder dessen Ausführung stehen, haftet die Fotografin für eigenes oder für Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder ihres Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf ihrer fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Fotografin beruhen.

Für mitgebrachte Requisiten oder Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

Die Fotografin übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die während des Fotoshootings durch die teilnehmenden Personen oder Tiere entstehen. Der Auftraggeber haftet während des Fotoshootings für jegliche Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch ihn selbst, die weiteren Personen und insbesondere durch die gehaltenen oder geführten Tiere verursacht werden. Es gelten §§ 833, 834 BGB.

Die Fotografin haftet nicht für eine verzögerte oder gar nicht erfolgende Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem vorliegenden Vertrag in Folge von Gründen, Ereignissen oder anderen Angelegenheiten, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen (höhere Gewalt). Dies gilt auch für den Fall, dass das Shooting abgebrochen werden muss.

Die Teilnahme am Fotoshooting erfolgt auf eigene Gefahr. Es wird keine Haftung für Unfälle übernommen. Dem Auftraggeber wird empfohlen, für sich selbst eine Haftpflicht- und Unfallversicherung sowie für sein(e) Tier(e) eine Tierhaftpflichtversicherung abzuschließen.

Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Er haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Lichtbilder entstehen. 

Der Fotograf ist berechtigt, Fremdlabore zu beauftragen. Er haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. 

Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. 

Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 3 Tagen, nachdem die Online-Galerie freigegeben wurde, schriftlich beim Fotografen zu machen. Gleiches gilt für Fach-Abzüge ab dem Tag der Zustellung. Danach gelten die Lichtbilder als mangelfrei angenommen, eine spätere Beanstandung ist ausgeschlossen. Reklamationen zum Set-Aufbau sind ausgeschlossen, sofern sie nicht sofort während des Shootings geäußert werden. Bei Buchung eines Shootings ist der Bild – und Bearbeitungs-Sil des Fotografen bekannt und somit von einer Reklamation ausgeschlossen.

6. Terminbestätigung, Verschiebung und Stornierung

Termine, die telefonisch oder schriftlich (per E-Mail oder ähnl.) vereinbart wurden, gelten als verbindlich und werden für den Auftraggeber reserviert.

6.1. Terminbestätigung

Der vereinbarte Shootingtermin muss zwischen 72-24 Stunden vor dem Termin vom Auftraggeber nochmals schriftlich (per E-Mail oder WhatsApp) oder telefonisch bestätigt werden. Erfolgt auch auf Nachfrage der Fotografin bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin keine Bestätigung vom Auftraggeber, gilt das Shooting als „verschoben“. Auf Anfrage des Auftraggebers kann ein neuer Termin vereinbart werden.

6.2. Verschiebung

Der vereinbarte Shootingtermin kann bis zu 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei vom Auftraggeber verschoben werden.

Je nach Auftragslage kann die Fotografin allerdings keinen kurzfristigen neuen Termin garantieren.

Bei Verschiebungen von weniger als 24 Stunden vor dem Shootingtermin durch den Auftraggeber wird eine extra Gebühr von 30€ für den entstandenen Aufwand/Verlust berechnet, zahlbar innerhalb von 7 Tagen per Überweisung nach Erhalt der Zahlungsaufforderung. Wird diese Gebühr innerhalb des angegebenen Zeitraumes nicht bezahlt, so gilt die Verschiebung als Stornierung und die gezahlte Anzahlung wird einbehalten. Wurde das Shooting mit einem Gutschein bezahlt, so verliert dieser Gutschein (mit seiner einmalig vergebenen Gutscheinnummer) seine Gültigkeit. Auf Anfrage des Auftraggebers kann ein neuer Gutschein in Höhe des ursprünglich bezahlten Wertes, Abzüglich der Anzahlung, ausgestellt werden.

Ausnahme: Sollten kurz vor dem vereinbarten Shootingtermin schlechte Wetterverhältnisse (z.B. Gewitter, Hagel, starker Regen, Hitze) absehbar sein, kann ein Outdoor-Shooting nach Absprache auch kurzfristig kostenlos verschoben werden. Es können aber auch bei Regen tolle und einzigartige Aufnahmen entstehen! Ein bewölkter Himmel oder Schnee gilt nicht als schlechtes Wetterverhältnis.

Muss der Termin durch die Fotografin verschoben werden, kann selbstverständlich kostenlos ein neuer Termin vereinbart werden. Eine Terminverschiebung durch die Fotografin gilt nicht als Grund für eine kostenlose Stornierung des Shootings.

Ein neuer Termin muss zu den gebuchten Konditionen innerhalb von 12 Monaten nach Buchung stattfinden. Danach gilt: Sollten sich die regulären Preise des gebuchten Shootings erhöht haben, so ist die Differenz vom Auftraggeber zusätzlich zu zahlen. Dies gilt nicht als Grund für eine kostenlose Stornierung des Shootings.

6.3. Verspätung

Kann der Auftraggeber erst verspätet zum vereinbarten Termin erscheinen, muss er die Fotografin rechtzeitig (vor Beginn der ursprünglich vereinbarten Zeit) informieren. Die gebuchte Shootingzeit gilt ab der vereinbarten Uhrzeit. Erscheint der Auftraggeber

verspätet, wird diese Zeit von der gebuchten Shootingzeit abgezogen, sollte der Termin nicht um die verspätete Zeit nach hinten verschoben werden können. Es wird daher empfohlen, bei der Anreise einen zeitlichen Puffer einzuplanen (z.B. für Stau). Erfolgt keine Information bis 15 Minuten nach der ursprünglich vereinbarten Zeit gilt der Auftraggeber als „nicht erschienen“ und die Fotografin wird nicht länger auf den Auftraggeber warten.

6.4. Nichterscheinen

Bei Nichterscheinen (ohne jegliche Information des Auftraggebers bis zum vereinbarten Shootingtermin) gelten die Leistungen der Fotografin als erbracht und die im Voraus bezahlte Anzahlung wird einbehalten.

Wurde das Shooting mit einem Gutschein bezahlt, so ist dieser Gutschein (mit seiner einmalig vergebenen Gutscheinnummer) ebenfalls bei Nichterscheinen entwertet. Auf Anfrage des Auftraggebers kann ein neuer Gutschein in Höhe des ursprünglich bezahlten Wertes, abzüglich der Anzahlung, ausgestellt werden.

6.5. Stornierung

Bei Stornierung des Fotoshootings wird die gezahlte Anzahlung einbehalten. Grund hierfür ist der extra für den Auftraggeber reservierte Termin, wodurch die Fotografin andere Kunden verloren hat, da sie diesen den Termin nicht anbieten konnte. Desweiteren sind hiermit die bisher erbrachten Leistungen wie die Beratung, Locationsuche oder der Ratgeber abgegolten.

Die gezahlte Anzahlung wird ebenfalls einbehalten, wenn der Termin durch die Fotografin verschoben werden musste und der

Auftraggeber danach stornieren möchte.

Wurde das Shooting mit einem Gutschein bezahlt, so ist dieser Gutschein (mit seiner einmalig vergebenen Gutscheinnummer) ebenfalls bei einer Stornierung entwertet. Auf Anfrage des Auftraggebers kann ein neuer Gutschein in Höhe des ursprünglich bezahlten Wertes, abzüglich der Anzahlung, ausgestellt werden.

Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung aus welchem Grund auch immer, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet: 

– Storno 15. bis 8. Tag vor dem gebuchten Termin:  30%

– Storno 3 bis 7. Tag vor dem gebuchten Termin: 50 % 

– ab 2 Tagen vor dem gebuchten Termin: 100 % 

der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde. Kosten für Zusatzbestellungen, wie z.B. Studioräume, Visagisten us werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Stornogebühr des Fotografen.

6.6. Abbruch des Fotoshootings

Sollte das Fotoshooting von Seiten des Auftraggebers abgebrochen werden müssen, gelten die vereinbarten Leistungen pauschal trotzdem als erbracht, eine volle Erstattung des Rechnungsbetrages ist nicht möglich. Je nach Grund des Abbruchs kann selbstverständlich individuell über eine Teilerstattung und/oder Vereinbarung eines neuen Termins verhandelt werden.

6.7 Leistungsstörung, Ausfallhonorar 

Nach der Grundbearbeitung stellt der Fotograf dem Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen eine passwortgeschützte Online-Galerie für 7 Tage zur Verfügung, in der der Auftraggeber sich die Bilder seiner Wahl aussuchen kann. Die Auswahl teilt der Auftraggeber dem Fotografen schriftlich mit. Die Entscheidung, welche Bilder in die Online-Galerie kommen, trifft der Fotograf. Der Fotograf verpflichtet sich, nach Zahlungseingang den Auftrag schnellstmöglich abzuarbeiten, die vom Auftraggeber ausgewählten Bilder professionell zu bearbeiten und dem Auftraggeber zukommen zu lassen. 

Das Kopieren oder Herunterladen der Bilder aus der Online-Galerie ist nicht erlaubt und gilt als Diebstahl. Dies gilt auch für die Anfertigung von Sereenshots. 

Sind Bilder durch den Auftraggeber zur Veröffentlichung frei gegeben worden, muss ein nachträgliches Widerrufsrecht vom Fotografen nicht eingeräumt werden. Sollte der Fotograf einem Widerruf dennoch zustimmen, so ist ein zusätzliches Honorar in Höhe von 150 Euro zuzüglich ggf. weiterer anfallenden Kosten fällig (z. B. investierte Zeit der Aufarbeitung, Neuauflage von Flyern, Visitenkarten, ete.). Bereits im Umlauf gebrachte Printmedien sind vom Widerruf ausgeschlossen. 

7. Umgang mit Tieren während des Shootings

Kontrolle zu halten sein. Es darf der Fotografin sowie anderen Personen und Tieren gegenüber kein aggressives Verhalten zeigen.

Die Fotografin übernimmt keine Gewähr dafür, dass alle vom Auftraggeber gewünschten oder im Vorfeld besprochenen Motive während des gebuchten Termins auch tatsächlich fotografiert werden können. Jedes Tier ist anders, reagiert anders auf Reize, gibt sich in einem Shooting teilweise anders, als die Besitzer es kennen, ist schneller abgelenkt, etc…

Der Auftraggeber ist für den gesundheitlichen Zustand seines Tieres beim Shooting verantwortlich. Voraussetzung für ein Shooting ist ein gesundes Tier. Sollten bei einem Shooting oder kurz danach gesundheitliche Probleme beim Tier oder Tierhalter auftreten, übernimmt die Fotografin hierfür keine Verantwortung.

Während des Fotoshootings werden Tiere niemals zu etwas gezwungen. Die Fotografin bespricht mit dem Auftraggeber vor jedem geplanten Motiv, ob der gewählte Ort ein Problem für das Tier darstellen könnte. Die Fotografin schlägt gewisse Motive vor oder versucht sie wunschgemäß umzusetzen. Der Auftraggeber ist zu jeder Zeit verantwortlich für den gesundheitlichen Zustand seines Tieres. Sollte er während des Fotografierens erkennen, dass es seinem Tier nicht gut geht oder es sich nicht wohl fühlt, steht der Auftraggeber in der Verantwortung die Fotografin darüber zu informieren und das aktuell fotografierte Motiv abzubrechen und dem Tier eine Pause einzuräumen.

Muss das Fotoshooting aufgrund des Befindens des Tieres ganz abgebrochen werden, gilt die im vorangegangenen Absatz 6.6. „Abbruch des Fotoshootings“ Regelung.

8. Rückgabe und Reklamation nach dem Shooting

Alle digitalen Dateien sind vom Umtausch und/oder der Rückgabe ausgeschlossen, da jedes Foto individuell für den Auftraggeber angefertigt wird. Hat der Auftraggeber der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Bilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Ein Nichtgefallen der Bilder ist ebenfalls kein Reklamations- oder Rückgabegrund. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Bildbearbeitung Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

Die Print-Aufträge (Foto-Abzüge, Wandbilder etc.) werden an eine Druckerei weitergegeben. Die Fotografin übernimmt keine Garantie für die Lieferzeiten. Diese liegen in der Regel bei ca. 5 Werktagen. Bei einer hohen Anzahl von Print-Aufträgen (z.B. bei Sammelshootings) kann es durchaus auch etwas länger dauern. Ein Rücktritt vom Auftrag ist daher ausgeschlossen. Reklamationen bzgl. evtl. Druckmängel sind unverzüglich innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware per E-Mail an info@spitzdogphotography.com zu melden.

Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation hierdurch nicht berechtigt. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erheblicher Mangel.

9. Sicherung der Bilddaten

Die Daten (Bilddateien) werden für mindestens 2 Jahre auf Festplatten gespeichert und zusätzlich auf einer zweiten Festplatte als Sicherungskopie gespeichert. Nach 2 Jahren geht die Verantwortung an den Auftraggeber über. Dieses System ist gem. dem aktuellen Stand sicher. Jedoch übernimmt die Fotografin keine Garantie für den Verlust der Daten aufgrund höherer Gewalt (Blitzschlag, Brand, Wasserschaden, etc.) oder Diebstahl.

10. Datenschutz

Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen und mitgeteilten personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln.

Alle personenbezogenen Daten werden zunächst unter Berücksichtigung steuer- und handelsrechtlicher Aufbewahrungsfristen

gespeichert und dann nach Fristablauf gelöscht, sofern der Auftraggeber der weitergehenden Verarbeitung und Nutzung nicht zugestimmt hat.

Weitere Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 DSGVO sind in der Datenschutzerklärung für Kunden abgebildet.

11. Verstoss gegen die Vereinbarung

Bei unberechtigter Nutzung, Bearbeitung, Umgestaltung oder Unterlizenzierung, die einen Verstoß gegen diese Vereinbarung darstellen, ist die Fotografin berechtigt, vom Auftraggeber je Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe der fünffachen vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, der fünffachen angemessenen Vergütung zu fordern, mindestens jedoch 500 €. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.

12. Schlussbestimmungen

Die Ausfertigung dieser Vereinbarung liegt allen Partnern gleichlautend vor.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Klauseln durch rechtswirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen. Das gleiche gilt, falls die Vereinbarung eine ergänzungsbedürftige Lücke enthalten sollte.

Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

Es gilt deutsches Recht.

Soweit die Parteien Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, ist für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten das Amtsgericht bzw. Landgericht ausschließlich zuständig, an dem die Fotografin ihren allgemeinen Gerichtstand hat. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

 

12. Bildbearbeitung 

Die Fotoaufnahmen dürfen nicht, wenn nicht anders im Vertrag vereinbar, durch den Tierhalter oder Dritte in jeglicher Form (Aufschriften, Veränderung des Bildschnittes, Farbveränderungen etc.) verändert oder bearbeitet werden. Ebenfalls darf das Fotografenlogo nicht entfernt werder. Bei einen Verstoß gegen ist verpflichtet, eine elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

 

Die Fotografin ist, soweit mit dem Auftraggeber keine ausdrücklichen Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Fotos vereinbart ist der Bildstil der Fotografin bekannt, d.h. Aufnahmen bei natürlichem Licht, Offenblende (nicht alle Bereiche auf dem Foto sind “scharf), Fotos können Körnungen und Rauschen aufweisen, die Farben entsprechen nicht zu 100% den tatsächlichen Farben, etc, Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während der Entwicklung Änderungen, so hat er die eventuell anfallenden Mehrkosten  zu tragen.

 

Mit der Buchung eines Termins stimmen Sie den AGB zu.